Donnerstag, 10. Februar 2022
Werner & seine Personalakte - Genealogie, berechtigtes Interesse
Mein Vater arbeitete mehr als 40 Jahre für ein großes multinationales Unternehmen mit 'S'. Das führte ihn nach Korea, Mexiko, Brasilien, Pakistan. Nachdem er inzwischen ein paar Jahre verstorben ist, dachte ich mir, es wäre doch interessant, einen Blick in seine Personalakte zu werfen. Rein aus genealogischem Interesse.

Zunächst kontaktierte ich das Archiv des Unternehmens mit 'S'. Die fanden zumindest Einträge zum 25. und 40. Dienstjubiläum und waren auch sonst sehr hilfsbereit. Sie meinten, wegen der Personalakte müßte ich mich an die letzte Dienststelle wenden. Das tat ich, aber in der Antwort hieß es, es gäbe keine rechtliche Grundlage und sie fragten welche Informationen ich denn suche (da ich nicht weiß, was die Akte enthält, kann ich das auch nicht beantworten).

Ich fragte einen entfernten Verwandten, der seit vielen Jahren genealogische Nachforschungen anstellt und selbst Unternehmer ist. Er sagte mir, man könne auf sein "berechtigtes Interesse" verweisen. Also schrieb ich einen Brief an die Konzernzentrale mit Kopien vom Ausweis, Geburtsurkunde, und sogar dem Dienstausweis meines Vaters. Es dauerte nicht lang und ich bekam eine Antwort, die besagt, daß keine abschließende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit zur Einsichtnahme möglich sei. Außerdem wird um den Erbschein gebeten.

Da ich keinen Erbschein besitze, versuchte ich telefonisch jemanden zu überzeugen. Das Problem ist, daß zwar eine Nummer angegeben ist, die Person am Apparat mich aber nicht weiterleiten konnte. Ich mußte also per Kontaktformular um einen Rückruf bitten, was auch am nächsten Tag geschah. Die Sachbearbeiterin blockte auf ganzer Linie ab. Es war geradezu feindselig. Ich hatte nicht mal die Gelegenheit, meine Argumente vernünftig vorzubringen. So ein unsympathisches Unternehmen - unglaublich (eigentlich verdient es einen Boykott-Aufruf).

Bürokraten bzw. Verwaltungsangestellte sind solche Schisser, das ist unglaublich. Sie machen nur das, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Alles andere könnte ein Risiko darstellen (Stichwort: Liability). Ich vermute, in dem konkreten Fall argumentieren sie, daß wenn ich per Erbschein erbberechtigt bin, dann könne ich auch die Informationen erben (obwohl man mir das so nicht gesagt hat). Allerdings heißt es laut wikipedia "Der Nachweis des Erbrechts muss nicht zwingend durch einen Erbschein erfolgen". Aber wie mache ich denen das klar ...?


Nachtrag: Das krasse ist, daß mich der gesamten Vorgang an unsere Verwaltung erinnert. Die würden das wahrscheinlich genauso machen.

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