Donnerstag, 6. November 2014
verfahren 2014
diegolego, 20:40h
"Im Sommer und Herbst 2007 streikten die in der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer organisierten Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG mehrfach bis zu 30 Stunden. Während dieser Zeit hat die Deutsche Bahn mehrere Einstweilige Verfügungen vor Arbeitsgerichten erwirkt, die Streiks verboten oder einschränkten. Am 2. November 2007 hat das Landesarbeitsgericht Sachsen in einer Eilentscheidung ein Arbeitsgerichtsurteil, das Streiks im Güter- und Fernverkehr der Bahn verboten hatte, aufgehoben. Damit wurde, vorläufig abschließend, festgestellt, dass das Streikrecht einen hohen Schutz durch die Verfassung genießt und der in der Rechtsprechung zum Teil entwickelte Grundsatz, dass es nur einen Tarifvertrag pro Betrieb geben dürfe, aufgehoben." (wikipedia)