Samstag, 5. Dezember 2009
Friede
diegolego, 18:04h
Betrachtet man den wikipedia-Eintrag über die Auslandseinsätze der Bundeswehr, so fällt auf, daß vor 1990 lediglich fünf Einsätze stattfanden. Ab dann waren/sind es ein Vielfaches mehr. Anfang Dezember 2009 befanden sich ca. 7500 Soldaten im Rahmen von zehn Einsätzen im Ausland, der höchste Stand war Juni 2002 mit über 10000 Soldaten (unter Gerhard Schröder, rot-grüne Koalitionen). Das Mandat für die Beteiligung am ISAF-Einsatz wurde am 22.12.2001 erteilt. Offensichtlich hat sich nach der Wiedervereinigung ein neues Selbstbewußtsein (?) eingestellt. Hier will ich aber eher den rechtlichen Gesichtspunkt ansprechen. Im Grundgesetz Artikel 24(2) heißt es:
„Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.“
Anfang der 1990er kam es zu einer intensiven Diskussion um Einsätze außerhalb des NATO-Gebiets (out-of-area). Dies hatte nicht zuletzt mit der Entsendung der Marine in den Persischen Golf (1991 nach dem Kuwait Golf Krieg) zu tun. Jedenfalls hat ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes am 12. Juli 1994 die Rechtmäßigkeit solcher Einsätze festgestellt:
„Die Ermächtigung des Art. 24 Abs. 2 GG berechtigt den Bund nicht nur zum Eintritt in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit und zur Einwilligung in damit verbundene Beschränkungen seiner Hoheitsrechte. Sie bietet vielmehr auch die verfassungsrechtliche Grundlage für die Übernahme der mit der Zugehörigkeit zu einem solchen System typischerweise verbundenen Aufgaben und damit auch für eine Verwendung der Bundeswehr zu Einsätzen, die im Rahmen und nach den Regeln dieses Systems stattfinden.“
Darüber hinaus wurde festgelegt, welche Kriterien Bundestagsmandate bezüglich Auslandseinsätzen erfüllen müssen. Insbesondere:
„Das Grundgesetz verpflichtet die Bundesregierung, für einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte die - grundsätzlich vorherige - konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen.“
Ob die damaligen Richter damit rechneten, daß mal über 10000 deutsche Soldaten ins Ausland geschickt werden, sei dahingestellt. Irgendwie hatte ich in Erinnerung, es habe eine Grundgesetzänderung gegeben. Jetzt verwundert es mich wie mächtig das Bundesverfassungsgericht doch ist.
„Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.“
Anfang der 1990er kam es zu einer intensiven Diskussion um Einsätze außerhalb des NATO-Gebiets (out-of-area). Dies hatte nicht zuletzt mit der Entsendung der Marine in den Persischen Golf (1991 nach dem Kuwait Golf Krieg) zu tun. Jedenfalls hat ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes am 12. Juli 1994 die Rechtmäßigkeit solcher Einsätze festgestellt:
„Die Ermächtigung des Art. 24 Abs. 2 GG berechtigt den Bund nicht nur zum Eintritt in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit und zur Einwilligung in damit verbundene Beschränkungen seiner Hoheitsrechte. Sie bietet vielmehr auch die verfassungsrechtliche Grundlage für die Übernahme der mit der Zugehörigkeit zu einem solchen System typischerweise verbundenen Aufgaben und damit auch für eine Verwendung der Bundeswehr zu Einsätzen, die im Rahmen und nach den Regeln dieses Systems stattfinden.“
Darüber hinaus wurde festgelegt, welche Kriterien Bundestagsmandate bezüglich Auslandseinsätzen erfüllen müssen. Insbesondere:
„Das Grundgesetz verpflichtet die Bundesregierung, für einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte die - grundsätzlich vorherige - konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen.“
Ob die damaligen Richter damit rechneten, daß mal über 10000 deutsche Soldaten ins Ausland geschickt werden, sei dahingestellt. Irgendwie hatte ich in Erinnerung, es habe eine Grundgesetzänderung gegeben. Jetzt verwundert es mich wie mächtig das Bundesverfassungsgericht doch ist.