Samstag, 5. September 2009
Indizien
Wie kürzlich bekannt wurde, arbeitete die Ex-Terroristin Becker in den Jahren 1981 bis 1983 mit dem Verfassungsschutz zusammen. Das an sich ist eine ziemliche Sensation - bei genauerer Betrachtung und vor dem Hintergrund ihrer Begnadigung aber vielleicht doch nicht so überraschend.
In diesem Beitrag will ich jedoch auf etwas anderes hinaus. Ende August 2009 wurde sie erneut festgenommen. Dabei spielen tagebuchartige, persönliche Notizen eine Rolle, zB "wie ich für Herrn B. beten soll", "Ich habe kein wirkliches Gefühl für Schuld" und "einen Neuanfang". Mir stellt sich die Frage, inwiefern solche Gedanken juristisch relevant sein können. Schließlich handelt es sich um eine Art Prosa. Ebenso könnte man schreiben "bin froh nicht beteiligt zu sein". Würden solche Fragmente als entlastend gewertet werden?